Consumer Communications 14.12.2016, 09:30 Uhr

Mindestlohn, Roaming & Co: Das alles ändert sich im neuen Jahr

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Bürokratieentlastungsgesetz
Noch nicht endgültig verabschiedet ist das zweite Bürokratieentlastungsgesetz. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch und wird wohl erst im Februar 2017 abgeschlossen; die Erhöhung der Betragsgrenze wird aber voraussichtlich rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft treten. Das Gesetz sieht unter anderem eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) von 150 Euro auf 200 Euro vor.
Des Weiteren kann die Lohnsteueranmeldung vierteljährlich abgegeben werden, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen hat - bislang lag diese Grenze bei 4.000 Euro. Diskutiert wurde auch, ob der Grenzbetrag, bis zu dem Unternehmer die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen können, von 17.500 Euro auf 20.000 Euro erhöht wird. Aus dem aktuellen Gesetzentwurf ist diese Veränderung jedoch wieder gestrichen worden.