Das sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2016
Quelle:
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8. Kranken- und Rentenversicherung
Zum 1. Januar 2016 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von bisher 4.125 Euro im Monat angehoben auf 4.237,50 Euro im Monat. Somit müssen für die 112,50 Euro mehr Einkommen auch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse gezahlt werden. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird in Zukunft erst ab einem monatlichen Einkommen von 4.687,50 Euro möglich sein, noch im Vorjahr lag die Grenze bei 4.575 Euro.
Zum 1. Januar 2016 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von bisher 4.125 Euro im Monat angehoben auf 4.237,50 Euro im Monat. Somit müssen für die 112,50 Euro mehr Einkommen auch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse gezahlt werden. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird in Zukunft erst ab einem monatlichen Einkommen von 4.687,50 Euro möglich sein, noch im Vorjahr lag die Grenze bei 4.575 Euro.