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05.06.2023, 09:09 Uhr
Innovaphone: Arbeitszeiterfassung mit der Working App
Arbeitnehmer müssen ihre tägliche Arbeitszeit elektronisch dokumentieren. Der Hersteller Innovaphone hat mit der Working App eine digitale, gesetzeskonforme Lösung entwickelt.
Schon seit einigen Monaten sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitszeit elektronisch zu dokumentieren. Der Hersteller Innovaphone hat nun eine App auf den Markt gebracht, die diese Dokumentation ermöglicht.
Die Working App ist zweiteilig und besteht aus einer Benutzer-App für Arbeitnehmer zur Erfassung ihrer Arbeitszeiten sowie einer Admin-App, die der Personalabteilung einen Überblick über die notwendigen Arbeitszeitinformationen der Mitarbeiter verschafft. Wie alle Apps auf der Innovaphone myApps Plattform kann die Working-Anwendung sowohl am PC als auch auf dem Smartphone oder Tablet genutzt werden.
Der Hersteller stellt die Working App in der Beta-Version im Innovaphone App Store unentgeltlich zur Verfügung. Einzige Voraussetzung zum Testen ist eine Innovaphone PBX mit myApps und aktueller Firmware.
Zum Hintergrund: Schon vor einigen Jahren hat der EuGH mit dem „Stechuhr-Urteil“ entschieden, dass Arbeitnehmer ihre tägliche Arbeitszeit elektronisch dokumentieren müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wiederum hat am 13.9.2022 festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.
Die Working App ist zweiteilig und besteht aus einer Benutzer-App für Arbeitnehmer zur Erfassung ihrer Arbeitszeiten sowie einer Admin-App, die der Personalabteilung einen Überblick über die notwendigen Arbeitszeitinformationen der Mitarbeiter verschafft. Wie alle Apps auf der Innovaphone myApps Plattform kann die Working-Anwendung sowohl am PC als auch auf dem Smartphone oder Tablet genutzt werden.
Der Hersteller stellt die Working App in der Beta-Version im Innovaphone App Store unentgeltlich zur Verfügung. Einzige Voraussetzung zum Testen ist eine Innovaphone PBX mit myApps und aktueller Firmware.
Zum Hintergrund: Schon vor einigen Jahren hat der EuGH mit dem „Stechuhr-Urteil“ entschieden, dass Arbeitnehmer ihre tägliche Arbeitszeit elektronisch dokumentieren müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wiederum hat am 13.9.2022 festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.