Ungeklärte Namensrechte 16.02.2012, 14:36 Uhr

Apple droht iPad-Fiasko in China

Weil die chinesische Firma Proview den Namen "iPad" für sich beansprucht, droht Apple im Reich der Mitte Ungemach - mit weltweiten Konsequenzen.
(Quelle: mhp - Fotolia.com)
Zuletzt überzog Apple die Konkurrenz mit allerlei Klagen rund um Design- und Patentrechte. Jetzt steht der iPhone-Hersteller aus Cupertino selbst mit dem Rücken zur Wand.
Der Grund: Die chinesische Firma Proview beansprucht den Namen "iPad" für sich, den Apple auch für seine Web-Tablets nutzt - und fordert nun sogar ein Handelsverbot für die populären Touchscreen-Rechner. Einen entsprechenden Antrag beim chinesischen Zoll hat Proview bereits eingereicht. Darin fordert das Unternehmen, den Im- und Export aller iPad-Modelle von und nach China umgehend zu unterbinden.
Nicht die einzige Eskalation im Namensstreit: Wie Spiegel Online berichtete, wurden iPad-Modelle - nach einer ersten Beschlagnahmeaktion im südwestlich von Peking gelegenen Shijiazhuang - nun auch in weiteren Städten Chinas aus den Regalen genommen. Auch diverse chinesische Online-Shops bieten die Geräte nicht mehr an. Zudem hätten dem Bericht zufolge städtische Gewerbeämter in knapp 20 Provinzen und Metropolen wie Peking und Shanghai mit Ermittlungen begonnen.
Ein Handelsverbot würde indes Apple empfindlich treffen: Denn China ist für den Elektronikkonzern nicht nur ein besonders wichtiger Absatzmarkt. Vielmehr lässt Apple auch einen Großteil seiner Tablet-Computer in der Volksrepublik produzieren.

Ausgleich wahrscheinlich

Die Streitigkeiten zwischen Proview und Apple schwelen schon länger: So hat Proview bereits vor mehr als zehn Jahren ein Tablet mit dem Namen "iPad" herausgebracht, kurze Zeit später aber wieder vom Markt genommen. Im Jahr 2009 sicherte sich dann Apple die Namensrechte, allerdings "nur" von einer taiwanesischen Proview-Tochter.
Nach Ansicht chinesischer Gerichte habe dieses Geschäft allerdings nur Relevanz für die taiwanesische Insel gehabt, nicht aber für das chinesische Festland. Gegen diesen Urteilsspruch hatte Apple bereits Ende vergangenen Jahres Berufung eingelegt. Durch den Antrag auf ein iPad-Handelsverbot hat sich der Rechtsstreit nun noch einmal dramatisch zugespitzt.
Doch ob es tatsächlich zum Äußersten kommen wird, ist fraglich. So gehen Marktbeobachter davon aus, dass sich beide Streithähne schon bald auf einen Vergleich einigen könnten.
So hätte Proview die Möglichkeit, sich die Namensrechte noch einmal vergolden zu lassen - das Unternehmen gilt als finanziell schwer angeschlagen. Apple wiederum hätte auf dem chinesischen Markt endlich wieder Planungssicherheit - und dank der gut gefüllten Kriegskasse wäre selbst eine üppige Ausgleichszahlung an Proview mit Sicherheit nur eine kleine Randnotiz in der Geschäftsbilanz.




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