Spotify-Klage 28.02.2023, 15:23 Uhr

EU-Kommission schränkt Wettbewerbsvorwürfe gegen Apple ein

Der Musikstreaming-Marktführer Spotify hatte Apple beschuldigt, seine marktbeherrschende Position zu missbrauchen. Die EU-Kommission hat in einem Wettbewerbsverfahren nun die Vorwürfe deutlich eingeschränkt.
(Quelle: Primakov/Shutterstock)
Die EU-Kommission hat ihre Vorwürfe gegen Apple in einem vom Musikstreaming-Marktführer Spotify ausgelösten Wettbewerbsverfahren deutlich eingeschränkt. Die EU-Kartellwächter kritisieren nur noch, dass Apple App-Anbietern nicht erlaube, in der Anwendung darauf hinzuweisen, dass sie Abonnements auch außerhalb der Download-Plattform des iPhone-Konzerns abschließen können. Dies sei eine unfaire Handelspraktik.
Den Vorwurf, Apple missbrauche eine marktbeherrschende Position, weil der Konzern Entwicklern die Nutzung seines gebührenpflichtigen Systems für In-App-Käufe vorschreibe, ließ die Kommission hingegen fallen. Man nehme keine Einordnung der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens mit Bezug auf dieses Wettbewerbsverfahren mehr vor, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Apple begrüßte die Entscheidung. Man werde auch weiter mit der Kommission arbeiten, um ihre Bedenken zu verstehen und zu beantworten, hieß es in einer Stellungnahme. Spotify hob hingegen hervor, dass die Kommission Apple weiter wettbewerbsfeindliches Verhalten zum Schaden von Verbrauchern und Entwicklern vorwerfe.
Wenn man auf Apple-Geräten direkt in Apps Abonnements abschließt, müssen die Entwickler eine Gebühr vom Kaufpreis an den Konzern abführen - 30 Prozent im ersten Jahr, 15 Prozent danach. Bei Streaming-Diensten kann man das Abo aber auch über die Website abschließen und dann in der App nutzen. In diesem Fall bekommt Apple kein Geld. Einige Dienste setzen den Preis für In-App-Käufe, andere verzichten ganz darauf, Abos innerhalb der Anwendungen anzubieten.
Aus Sicht von Apple entspricht das Verbot, innerhalb der App auf für den Entwickler günstigere Kaufwege hinzuweisen, den Gepflogenheiten in der Offline-Welt. Schließlich würde kein Geschäftsinhaber es tolerieren, wenn jemand bei ihm Werbung für einen anderen Laden aufstellen würde, argumentiert der Konzern. App-Entwickler können auf ihren Websites und per E-Mail für den Abo-Abschluss im Netz werben.
Die Kommission betonte allerdings, das Verbot von Hinweisen in den Apps sei "weder notwendig, noch angemessen" und könne dazu führen, dass Nutzer von Streaming-Diensten auf Apples Plattformen mehr Geld bezahlten. Auch schade die Regelung den Interessen der App-Entwickler, weil die Auswahl für Verbraucher eingeschränkt werde.
Die Kommission nannte keine Begründung für die Entscheidung, einen der Vorwürfe von Frühjahr 2021 fallen zu lassen. In der EU wird bald der Digital Markets Act (DMA) greifen, der unter anderem Apple zwingen könnte, auf seinen Geräten andere App Stores zuzulassen.




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