Hardware-Bonus
28.07.2014, 12:09 Uhr
BFH-Entscheidung sorgt für Wirbel
Die Auswirkungen einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgen für Aufregung in der Mobilfunkbranche. Konkret geht es um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die im Rahmen des Verkaufs von subventionierten Handys an Vertriebspartner gezahlt werden.
Das Urteil liegt bereits einige Monate zurück, doch dessen Folgen sind spätestens seit Anfang Juli 2014 auch im Mobilfunkhandel zu spüren: Seitdem versagt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nämlich den Vorsteuerabzug auf Provisionen, die im Rahmen der Subvention eines Handys gezahlt wurden.
Ausschlaggebend hierfür war wiederum ein Richterspruch des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Oktober 2013. Die obersten Richter urteilten im konkreten Fall eines Vermittlers von Mobilfunkverträgen, dass die Prämie – oft auch als IMEI-WKZ oder Hardware-Bonus bezeichnet – ein sogenanntes Entgelt eines Dritten ist. Der Mobilfunkanbieter sei nicht der Leistungsempfänger – und von daher auch nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Bestätigt hatte der BFH indes auch das Urteil der Vorinstanz, wonach der Verkauf eines „kostenlosen“ – also subventionierten und mit dem Preis „0 Euro“ versehenen – Handys an einen Endkunden keine „unentgeltliche Wertabgabe“ sei – und damit beim Händler keine Umsatzsteuer auf den eigentlichen Wert des Geräts anfalle.
Konsequenzen für den Handel
Die Carrier und Provider warten nun gespannt auf ein Anwendungsschreiben des BMF, das voraussichtlich eine zeitlich begrenzte Nichtbeanstandungsregelung für die Vergangenheit umfassen wird.
Für den Handel dürfte der Richterspruch keine direkten finanziellen Auswirkungen haben, auch wenn der Steuerausweis auf die Gutschrift falsch erfolgte – entscheidend ist letztlich, dass die vermeintliche Steuer an das Finanzamt abgeführt wurde. Die Mobilfunkanbieter zahlen jedoch nach der neuen Regelung drauf – und haben daher ihren Vertrieb teilweise umgestellt. So versendet Mobilcom-Debitel Geräte bei einer VVL seit 1. Juli nur noch zentral – unter Zahlung einer erhöhten Grundprovision für Bundle-VVL.
Vodafone hingegen hat die IMEI-Prämie durch einen zusätzlichen Hardware-Rabatt ersetzt, der nachträglich auf das Gerät gewährt wird. Die Telekom wartet derzeit noch ab, allerdings sei man dabei, für die Zukunft „alternative Vertriebsmodelle“ zu entwickeln.
Das bisherige Modell scheint jedoch überall vor dem Aus zu stehen.