BFH-Entscheidung sorgt für Wirbel

Konsequenzen für den Handel

Die Carrier und Provider warten nun gespannt auf ein Anwendungsschreiben des BMF, das voraussichtlich eine zeitlich begrenzte Nichtbeanstandungsregelung für die Vergangenheit umfassen wird.
Für den Handel dürfte der Richterspruch keine direkten finanziellen Auswirkungen haben, auch wenn der Steuerausweis auf die Gutschrift falsch erfolgte – entscheidend ist letztlich, dass die vermeintliche Steuer an das Finanzamt abgeführt wurde. Die Mobilfunkanbieter zahlen jedoch nach der neuen Regelung drauf – und haben daher ihren Vertrieb teilweise umgestellt. So versendet Mobilcom-Debitel Geräte bei einer VVL seit 1. Juli nur noch zentral – unter Zahlung einer erhöhten Grundprovision für Bundle-VVL.
Vodafone hingegen hat die IMEI-Prämie durch einen zusätzlichen Hardware-Rabatt ersetzt, der nachträglich auf das Gerät gewährt wird. Die Telekom wartet derzeit noch ab, allerdings sei man dabei, für die Zukunft „alternative Vertriebsmodelle“ zu entwickeln.
Das bisherige Modell scheint jedoch überall vor dem Aus zu stehen.




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