Behördliche Vorgaben
01.12.2023, 13:11 Uhr
Euronics beruft Vorstand Michael Rook ab
Der bisherige Vorstand für Strategie, Expansion und strategischen Einkauf der Euronics Deutschland eG, wurde aufgrund von behördlichen Vorgaben mit sofortiger Wirkung abberufen.
Michael Rook, bisheriger Vorstand für Strategie, Expansion und strategischen Einkauf bei Euronics Deutschland
(Quelle: Euronics)
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Euronics Deutschland eG eine bedeutende Veränderung in ihrer Führungsebene vorgenommen hat. Aufgrund von nicht näher spezifizierten "behördlichen Vorgaben" hat der Aufsichtsrat Michael Rook von seiner Position als Vorstand für Strategie, Expansion und strategischen Einkauf abberufen. Diese Entscheidung, die bereits am 17. November getroffen wurde, kam sowohl für Geschäftspartner als auch für die Öffentlichkeit überraschend.
Trotz dieser unerwarteten Entwicklung unterstützt Michael Rook das Vorgehen des Aufsichtsrats voll und ganz. Wie das Online-Portal Infoboard.de berichtet, wird Rook weiterhin "in engster Abstimmung mit dem Vorstand in den notwendigen und für Euronics wichtigen Bereichen" tätig sein, bis die Angelegenheit geklärt ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Euronics betonen zudem, dass die Entscheidung zur Abberufung nichts mit Rooks operativer Leistung zu tun hat, die als "hervorragend" beschrieben wird.
Auch Frank Schipper, der Aufsichtsratsvorsitzende von Euronics Deutschland, stellte auf Nachfrage von Infoboard.de klar, dass die Entscheidung rein aufgrund der behördlichen Vorgabe erfolgte und nicht auf Rooks Leistung basiert. Schipper betont Rooks wichtigen Beitrag für das Unternehmen und erklärt, dass Rook seine Arbeit fortsetzen wird, allerdings nicht mehr in der Rolle des Vorstands. "Wir arbeiten daran, die Situation für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen", so Schipper.
Die Hintergrundinformationen zu Michael Rook sind jedoch bemerkenswert. Im Dezember 2012 wurde Rook, damals als Deutschland-Chef von MediaMarkt, wegen Bestechlichkeit zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Diese Verurteilung stand im Zusammenhang mit DSL-Verträgen und wurde trotz Rooks Verneinung der Vorwürfe und einer erfolglosen Revision aufrechterhalten. Ein Wendepunkt kam jedoch im Mai 2017: Das Landgericht Itzehoe kam nach intensiver Überprüfung des Strafurteils zu dem Schluss, dass Rook weder persönlich an Bestechungsabsprachen beteiligt war noch Bestechungsgelder erhalten hatte. Media-Saturns Berufung gegen dieses Urteil wurde vom OLG Schleswig abgelehnt.
Ob diese historischen Ereignisse mit der aktuellen Situation bei Euronics in Verbindung stehen, bleibt unklar.
Trotz dieser unerwarteten Entwicklung unterstützt Michael Rook das Vorgehen des Aufsichtsrats voll und ganz. Wie das Online-Portal Infoboard.de berichtet, wird Rook weiterhin "in engster Abstimmung mit dem Vorstand in den notwendigen und für Euronics wichtigen Bereichen" tätig sein, bis die Angelegenheit geklärt ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Euronics betonen zudem, dass die Entscheidung zur Abberufung nichts mit Rooks operativer Leistung zu tun hat, die als "hervorragend" beschrieben wird.
Auch Frank Schipper, der Aufsichtsratsvorsitzende von Euronics Deutschland, stellte auf Nachfrage von Infoboard.de klar, dass die Entscheidung rein aufgrund der behördlichen Vorgabe erfolgte und nicht auf Rooks Leistung basiert. Schipper betont Rooks wichtigen Beitrag für das Unternehmen und erklärt, dass Rook seine Arbeit fortsetzen wird, allerdings nicht mehr in der Rolle des Vorstands. "Wir arbeiten daran, die Situation für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen", so Schipper.
Die Hintergrundinformationen zu Michael Rook sind jedoch bemerkenswert. Im Dezember 2012 wurde Rook, damals als Deutschland-Chef von MediaMarkt, wegen Bestechlichkeit zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Diese Verurteilung stand im Zusammenhang mit DSL-Verträgen und wurde trotz Rooks Verneinung der Vorwürfe und einer erfolglosen Revision aufrechterhalten. Ein Wendepunkt kam jedoch im Mai 2017: Das Landgericht Itzehoe kam nach intensiver Überprüfung des Strafurteils zu dem Schluss, dass Rook weder persönlich an Bestechungsabsprachen beteiligt war noch Bestechungsgelder erhalten hatte. Media-Saturns Berufung gegen dieses Urteil wurde vom OLG Schleswig abgelehnt.
Ob diese historischen Ereignisse mit der aktuellen Situation bei Euronics in Verbindung stehen, bleibt unklar.