Datenerfassung 01.12.2014, 12:10 Uhr

Neue Facebook-AGBs gelten automatisch

Ab 1. Januar 2015 erfasst Facebook auch in Deutschland Informationen darüber, welche Seiten und Apps Mitglieder nutzen. Telecom Handel zeigt die wichtigsten Änderungen.
(Quelle: Shutterstock.com/Anikei)
Wer ab dem kommenden Jahr Facebook nutzt, zeigt damit automatisch sein Einverständnis zu den neuen AGBs des sozialen Netzwerks. Eine Möglichkeit, der Änderung der Richtlinien zu widersprechen, gibt es nicht.
Die vielleicht wichtigste Änderung betrifft die Anzeigen: Facebook wertet ab Januar 2015 Informationen über besuchte Websites und Apps aus, um Werbung zielgerichteter auszuspielen. Mitglieder, die Infos zu Reisezielen recherchieren, sehen anschließend Anzeigen von Touristik-Unternehmen. Im Gegenzug legt Facebook offen, in welche Zielgruppe es die Mitglieder einordnet. Bislang diente lediglich das Verhalten im Netzwerk selbst als Grundlage für die Werbeprofile der Besucher.
Künftig können zudem Standortdaten mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer seinen Standort teilt, kann beispielsweise Informationen über Läden oder Gastbetriebe in der Nähe präsentiert  bekommen. Wer das nicht will, sollte der App auf seinem Smartphone keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren.
Zudem kündigt Facebook offiziell die Einführung eines Kaufen-Buttons vor, der das Shopping innerhalb des Netzwerks ermöglichen soll.
Auch die Privatsphäre-Einstellungen ändern sich. Damit die User diese auch verstehen, bietet das Netzwerk interaktive Anleitungen. 
Für Firmen, die auf Facebook eine Unternehmensseite betreiben, ändert sich im Januar 2015 ebenfalls etwas: Die Reichweite sinkt weiter - jedenfalls für solche Inhalte, die von den Mitgliedern als werblich empfunden werden. Dazu zählen Beiträge,
  • die Nutzer dazu auffordern, ein Produkt zu kaufen oder eine App zu installieren
  • die zur Teilnahme an Aktionen und Wetten einladen
  • die den gleichen Inhalt wie Anzeigen haben.
Das Ziel, das Facebook mit der Neuregelung verfolgt, ist klar: Wer wirbt, soll auch dafür zahlen. Die Zahl der präsentierten Anzeigen pro Nutzer bleibt gleich.




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