10.02.2009, 15:29 Uhr
Neue Definition für Breitband-Internet
Die Bundesregierung legt eine neue Definition dafür vor, wann ein Internet-Anschluss als breitbandig bezeichnet werden darf
Breitbandiges Internet - das klingt nach schnellen Downloads ohne lange Wartezeiten. Bislang wurde im sogenannten Breitband-Atlas der Bundesregierung aber bereits jeder Anschluss als breitbandig bezeichnet, der mindestens 384 Kbit/s im Download ermöglichte. Von schnellem Surfen konnte in diesen Fällen aber sicherlich nicht die Rede sein, entsprechend waren die Angaben über die Breitbandversorgung der Bevölkerung kaum aussagekräftig.
Nun will die Bundesregierung zumindest geringfügig nachbessern und die Mindestbandbreite auf ein Mbit/s im Download anheben. Damit dürfte sich die Zahl der sogenannten Weißen Flecken, also Gegenden, die nicht an das Breitbandnetz angeschlossen sind, etwas erhöhen. Für Internet-basierte Dienste wie IPTV oder Video on demand reicht aber auch ein Mbit/s bei Weitem nicht aus.
Nun will die Bundesregierung zumindest geringfügig nachbessern und die Mindestbandbreite auf ein Mbit/s im Download anheben. Damit dürfte sich die Zahl der sogenannten Weißen Flecken, also Gegenden, die nicht an das Breitbandnetz angeschlossen sind, etwas erhöhen. Für Internet-basierte Dienste wie IPTV oder Video on demand reicht aber auch ein Mbit/s bei Weitem nicht aus.