Gerichtsurteil
17.12.2008, 12:37 Uhr
TAL-Entgelte wurden jahrelang falsch berechnet
Das Verwaltungsgericht Köln stellte in einem Urteil fest, dass die Bundesnetzagentur die Gebühren für die so genannte letzte Meile falsch kalkuliert hat
Bereits 1999 hatten einige Wettbewerber der Telekom beklagt, die TAL-Engelte seien falsch berechnet worden, nun hat ihnen das Verwaltungsgericht Köln Recht gegeben. Konkret wurde bemängelt, dass die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten erfolgte. Deshalb wurde das Netz der Telekom so bewertet, als sei es zum Genehmigungszeitpunkt (1999) neu erstellt worden. Richtigerweise hätten jedoch auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssen, was zu geringeren TAL-Entgelten geführt hätte, so Peer Knauer, Vorstandsvorsitzender der Versatel AG. Die mögliche Folge: Die im März 2009 ablaufenden aktuellen TAL-Entgelte von 10,50 Euro könnten deutlicher als bislang angenommen nach unten korrigiert werden.