19.03.2009, 15:48 Uhr

Telekom soll weiterhin Call-by-Call und Preselection ermöglichen

Die Bundesnetzagentur will den Ex-Monopolisten auch weiterhin zu Call-by-Call und Preselection zwingen
Wer einen Festnetzanschluss der Deutschen Telekom nutzt, soll auch weiterhin Call-by-Call und Preselection nutzen können. Das fordert die Bundesnetzagentur in einem kürzlich vorgelegten Entwurf einer Regulierungsverfügung. Laut Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, machten diese Angebote im vergangenen Jahr immer noch ein Drittel der Wettbewerberangebote aus. Ihre Bedeutung sei zwar aufgrund von Flatrate- und Bündelangeboten weiter rückläufig, diese Zugangsvarianten stellten für bestimmte Kundengruppen aber nach wie vor eine wichtige Option dar. Eine weitere Bestimmung des Entwurfs sieht eine Verpflichtung der Telekom vor, Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubieten. Diesen Anschluss-Resale haben die Bonner bereits seit geraumer Zeit im Angebot, auch ohne eine Anordnung der Netzagentur. Im Gegenzug zu den neuen Auflagen soll die Telekom künftig nicht länger verpflichtet sein, der Bundesnetzagentur geplante Entgeltmaßnahmen zwei Monate vor deren Inkrafttreten anzuzeigen beziehungsweise ihr Verträge über individuell vereinbarte Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss zur Kenntnis geben zu müssen.
Der Verfügungsentwurf steht auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zum Download bereit. Alle interessierten Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, bis zum 15. April 2009 Stellung zu nehmen.



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