Gigabit-Offensive
24.07.2024, 17:43 Uhr
Bundesregierung beschließt Beschleunigungsgesetz zum Netzausbau
Das Bundeskabinett hat das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz beschlossen, um den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zu beschleunigen. Branchenverbände wie Bitkom und Breko kritisieren den Entwurf dennoch als unzureichend und fordern Nachbesserungen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, kurz: TK-NABEG) beschlossen. Dieses Gesetz ist ein zentraler Bestandteil der Gigabit-Strategie der Bundesregierung und zielt darauf ab, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen in Deutschland zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.
Das TK-NABEG verbessert die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Der Ausbau wird als im überragenden öffentlichen Interesse definiert, was in allen Genehmigungsverfahren gilt. Allerdings gibt es eine Ausnahme im naturschutzrechtlichen Verfahren, wo dies nur für Mobilfunkmasten zur unterbrechungsfreien Versorgung mit breitbandigen Diensten gilt.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist das Gigabit-Grundbuch, ein einheitliches Informationsportal, das im Telekommunikationsgesetz verankert wird. Es strukturiert und stellt alle relevanten Daten für den Netzausbau bereit. Damit soll der Netzausbau effizienter und transparenter gestaltet werden.
Weiterhin werden die Verfahren zur Wegerechtszustimmung durch verkürzte Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt. Zudem wird ein Anspruch auf Mitnutzung öffentlicher Gebäude zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur erhält erweiterte Befugnisse, Daten effizienter zu nutzen und zu veröffentlichen, was sowohl die Datenerhebung als auch die Datenbereitstellung für Unternehmen erleichtern soll.
„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur. Wir senden damit das wichtige Signal an die Wirtschaft, dass wir die Digitalisierung entschlossen vorantreiben. Diese Regierung kann Umweltschutz und die Modernisierung unseres Landes in Einklang bringen. Der Ausbau unserer Telekommunikationsnetze wird künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das stärkt den Netzausbau, schafft bessere Planbarkeit und gibt Unternehmen Rechtssicherheit“, so Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.
Das TK-NABEG verbessert die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Der Ausbau wird als im überragenden öffentlichen Interesse definiert, was in allen Genehmigungsverfahren gilt. Allerdings gibt es eine Ausnahme im naturschutzrechtlichen Verfahren, wo dies nur für Mobilfunkmasten zur unterbrechungsfreien Versorgung mit breitbandigen Diensten gilt.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist das Gigabit-Grundbuch, ein einheitliches Informationsportal, das im Telekommunikationsgesetz verankert wird. Es strukturiert und stellt alle relevanten Daten für den Netzausbau bereit. Damit soll der Netzausbau effizienter und transparenter gestaltet werden.
Weiterhin werden die Verfahren zur Wegerechtszustimmung durch verkürzte Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt. Zudem wird ein Anspruch auf Mitnutzung öffentlicher Gebäude zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur erhält erweiterte Befugnisse, Daten effizienter zu nutzen und zu veröffentlichen, was sowohl die Datenerhebung als auch die Datenbereitstellung für Unternehmen erleichtern soll.
„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur. Wir senden damit das wichtige Signal an die Wirtschaft, dass wir die Digitalisierung entschlossen vorantreiben. Diese Regierung kann Umweltschutz und die Modernisierung unseres Landes in Einklang bringen. Der Ausbau unserer Telekommunikationsnetze wird künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das stärkt den Netzausbau, schafft bessere Planbarkeit und gibt Unternehmen Rechtssicherheit“, so Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.
Kritik von Bitkom und Breko
Trotz der positiven Aspekte des Gesetzes gibt es kritische Stimmen aus der Industrie. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst lobt zwar die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses, äußerte aber Bedenken bezüglich der Einschränkungen im Naturschutz. „Durch das überragende öffentliche Interesse wird ein beschleunigter und flächendeckender Ausbau möglich, denn dieser Zusatz erlaubt es erst den Genehmigungsbehörden, bei Abwägungen mit dem Natur- oder Denkmalschutz dem Ausbau der Telekommunikationsnetze den Vorrang zu geben,“ so Wintergerst. Er kritisierte die zusätzlichen bürokratischen Hürden und Belastungen für die Unternehmen, wie die Verschärfung des Minderungsrechts bei Streitfällen um die Internetgeschwindigkeit und die Einführung des Gigabit-Grundbuchs, das Sicherheitsrisiken für die Unternehmen birgt. „Deutschland braucht leistungs- und zukunftsfähige Telekommunikationsnetze, der Ausbau der TK-Infrastruktur braucht in Deutschland endlich Vorfahrt,“ betont Wintergerst.
Auch Stephan Albers, Geschäftsführer beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), zeigte sich enttäuscht über den Entwurf. Er kritisierte, dass das Gesetz trotz monatelanger Diskussionen innerhalb der Bundesregierung keine substanzielle Erleichterung und Beschleunigung des Glasfaserausbaus biete. „Obwohl die Bundesregierung den Ausbau der digitalen Infrastruktur im TK-NABEG als ‚im überragenden öffentlichen Interesse‘ eingestuft hat, wird der Glasfaserausbau davon nicht profitieren, da im Rahmen naturschutzrechtlicher Prüfungen das ‚überragende öffentliche Interesse‘ nur für den Mobilfunkausbau gilt,“ erklärte Albers. Er forderte grundlegende Nachbesserungen durch Bundestag und Bundesrat, um Rahmenbedingungen für eine echte Beschleunigung des Glasfaserausbaus zu schaffen.