21.02.2013, 10:35 Uhr

Kartellamt geht gegen Amazon vor

Die Wettbewerbshüter prüfen, ob der E-Tailer Amazon den freien Wettbewerb behindert. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen Vertragsklauseln für Drittanbieter, die ihre Waren auf anderen Plattformen nicht billiger anbieten dürfen.
Amazon steht (wieder einmal) in der Kritik: Das Bundeskartellamt verdächtigt den E-Tailer, den freien Wettbewerb zu behindern.
Konkret geht es um Vertragsklauseln für Händler, die ihre Produkte bei Amazon anbieten. Darin soll das Verbot enthalten sein, dass diese Drittanbieter ihre Waren auf einem anderen Vertriebsweg - entweder auf weiteren Plattformen wie Ebay oder auch im eigenen Shop - günstiger anbieten als bei Amazon.
Diese Klausel könne "gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt gegenüber verschiedenen Medien. Dies gelte vor allem dann, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internetmarktplätzen beschränkt werde - "hierfür spricht einiges", so Mundt weiter. 
Die Behörde will nun 2.400 Händler befragen, die Waren bei Amazon anbieten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so kann die Behörde Amazon nach eigenen Angaben zwingen, künftig auf diese Klauseln zu verzichten. 
Das Kartellamt betonte zudem, die Untersuchung habe nichts mit der aktuellen Diskussion über die Behandlung von Leiharbeitern bei Amazon zu tun.
Hintergrund: Der E-Tailer stand in den vergangenen Wochen nach einer ARD-Dokumentation mächtig in der Kritik. Die Dokumentation zufolge sollte das Unternehmen in seinen Warenlagern Sicherheitsdienste beschäftigt haben, die Leiharbeiter bespitzelt haben sollen. Amazon hat nach der Reportage zwei Dienstleistern gekündigt.




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