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Insolvenz

Der Begriff Insolvenz kommt vom lateinischen solvere, was zahlen bedeutet. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen Insolvenzen von Unternehmen und Privatpersonen. Jedes Insolvenzverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht vom Schuldner oder auch dem Gläubiger per Antrag eingeleitet werden. Als Gründe für eine Insolvenz gelten eine Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit oder auch Überschuldung. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es entweder, die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder eine ordentliche Auflösung des Unternehmens zu gewährleisten.
11.08.2009

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