Bundeskartellamt
Quelle: nitpicker/shutterstock
Marktplätze 13.08.2019, 11:17 Uhr

Amazon an der Leine

Das Bundeskartellamt hat Amazon zu einer Reihe von Zugeständnissen gedrängt, von denen Dritthändler auf der Plattform profitieren sollen - doch die bleiben skeptisch.
Das Triumphgefühl war in der letzten Presseaussendung des Bundeskartellamts in jeder Zeile zu spüren: „Aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts ändert Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon-Online-Marktplätzen“, heißt es da in der ersten Zeile. „Für die auf den Amazon-Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt“, lässt sich ein sichtlich stolzer Kartellamtschef Andreas Mundt etwas weiter unten zitieren.

Tatsächlich scheint dem Bundeskartellamt, das im Herbst 2018 ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon einleitete, ein echter Coup gelungen zu sein. Der Marktplatz setzt zum 16. August 2019 umfassende Änderungen bei seinen Geschäftsbedingungen für Dritthändler um – und das Kartellamt stellt das Missbrauchsverfahren ein. Noch umfassender wird der Erfolg der Behörde durch die internationale Komponente – denn Amazon setzt die Änderungen nicht nur für Deutschland, sondern für alle Marktplätze weltweit um. „Amazon knickt vor Kartellamt ein“, ­titelte deshalb „Spiegel Online“ euphorisch, und die „Frankfurter Allgemeine“ war der Meinung, Amazon habe gegenüber der Wettbewerbsbehörde „klein beigegeben“.

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