Ende der Übergangsfrist
13.05.2017, 09:55 Uhr
13.05.2017, 09:55 Uhr
EU-DSGV: Daten unter Verschluss
In einem Jahr endet die Übergangsfrist für die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen drohen dann hohe Strafen bei Verstößen gegen die neuen Regeln.
Am 25. Mai 2018 endet die Übergangszeit für die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – bis dahin haben Unternehmen noch Zeit, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten und EU-Datenschutz-konform zu sein. Sie sollten diese Zeit gut nutzen, denn bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: Bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können dabei verhängt werden.
„Viele Unternehmen werden hellhörig, wenn sie von den möglichen Bußgeldern hören, doch dabei bleibt es häufig“, mahnt Frank Berns an, Geschäftsführer von Konzept 17. Er ist Experte in Sachen Datenschutz und berät viele Unternehmen – darunter auch Systemhäuser – zu diesem Thema. Und er warnt, dass die Behörden nach dem Ende der Übergangsfrist schnell mit den Prüfungen beginnen werden. Es sei geplant, eine Kommission ins Leben zu rufen, die die Bußgeld-Bescheide zentral verwalten wird und auch dafür sorgen werde, dass die Bußgelder europaweit schnell und gleich verhängt werden können.
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