Tablet und Smartphone
Quelle: Chinnapong shutterstock
Ende der Übergangsfrist 06.02.2018, 15:14 Uhr

EU-DSGVO: Daten unter Verschluss

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung erfordert Lösungen zum Schutz von personenbezogenen Daten auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets. Einfaches Mobile Device Management reicht dafür nicht mehr aus.
Nur noch wenige Monate, dann endet die Übergangsfrist der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – und damit auch die Schonfrist für viele Unternehmen, die bislang allzu lasch mit personenbezogenen Daten umgegangen sind. Denn die Höchststrafen bei Verstößen liegen bei über 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Wie hoch die Bußgelder am Ende wirklich ausfallen werden, darüber kann man heute nur spekulieren. Experten wie Markus Adolph, Geschäftsführer der EBF GmbH in Köln, gehen aber davon aus, dass in Deutschland sehr schnell sehr hohe Strafen verhängt werden, um einen abschreckenden Effekt zu erzielen (siehe Interview).
Viele Bestimmungen der EU-DSGVO finden sich auch schon in der derzeit noch geltenden EU-Richtlinie von 1995 und im Bundesdatenschutzgesetz. Aber es gibt auch deutliche Verschärfungen. Dies gilt für die bereits genannten  Bußgelder, aber auch die Dokumentationspflichten allgemein sowie Beweispflichten bei Auftragsverarbeitung und Cloud-Dienstleistungen wurden deutlich enger gefasst.

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