Datenschutz
22.06.2017, 10:00 Uhr
22.06.2017, 10:00 Uhr
EU-DSGVO: Auch der Handel ist betroffen
Mit dem neuen Datenschutzgesetz kommen auch auf die Betreiber von Mobilfunk-Shops einige neue Pflichten zu. So können Händler sich darauf vorbereiten.
Auch Betreiber von Mobilfunk-Shops sind beim Thema Datenschutz in der Pflicht: Zwar regelt der Netzbetreiber im Hintergrund die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Abschluss von Verträgen – Händler, die in diesem Fall als Auftragsverarbeiter des Netzbetreibers auftreten, müssen sich dabei an die Vorgaben von Telekom und Co. halten, die derzeit die Vorgaben und Anpassungen in den Verträgen und Systemen vornehmen.
Doch es gibt auch für diese Händler etliche Neuerungen: Gegenüber der bisherigen Rechtslage haben sie nämlich deutlich erweiterte Pflichten und müssen beispielsweise jetzt auch für die in der reinen Auftragsverarbeitung tätigen Mitarbeiter eine eigene Verarbeitungsübersicht führen – und auch einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen. Und anders als bisher müssen sie auch eigenverantwortlich für die Sicherheit der im Auftrag verarbeiteten Daten geradestehen.
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