Steuer
Quelle: MakroBetz/Shutterstock
Steuerrecht 01.02.2023, 11:00 Uhr

Garantieerweiterungen: Verordnung verschlafen

Garantieerweiterungen müssen seit dem 1. Januar als Versicherung versteuert werden. Allerdings sind die Hersteller, Distributoren und Händler kaum darauf vorbereitet.
Seit dem 1. Januar ist eine neue Verordnung des Bundesfinanzministeriums (BMF) in Kraft, die weitgehende Auswirkungen auf Handel, Distribution und Industrie hat oder haben kann: Die Rede ist von Garantieverlängerungen, die auch in der ITK-Branche sowohl bei Geschäftskunden als auch Privatkunden weit verbreitet sind. Gegen einen Aufpreis wird die Herstellergarantie verlängert – meist um ein oder zwei Jahre, abhängig vom Wert des gekauften Gegenstands und von den Kundenwünschen.

In der Autobranche ist dies ein weit verbreitetes Verkaufsförderungsmittel, aber auch im ITK-Bereich wird es rege genutzt. Und bisher wurden diese Einnahmen ganz normal verbucht, die Erweiterungen waren zudem auch vorsteuerabzugsberechtigt. Seit dem ersten Januar hat sich dies aber geändert.

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