Gewährleistung
19.07.2016, 11:10 Uhr
Mängelbeseitigung: Das müssen Händler wissen
Kunden haben innerhalb der Gewährleistungszeit das Recht auf Beseitigung von Mängeln. Für den Verkäufer kann dies einen erheblichen Aufwand bedeuten.
Reparaturfälle – vor allem innerhalb der Gewährleistungspflicht – sind für alle ein Ärgernis: Der Kunde ist sauer, weil sein relativ neues Smartphone oder der Router defekt ist, der Händler muss sich um die Behebung des Mangels kümmern. Das kostet Zeit und auch Geld.
Dies gilt vor allem dann, wenn er das Gerät, beispielsweise einen Router, beim Kunden installiert hat und dieser dann nach kurzer Zeit defekt ist. Dann muss der Händler erneut zum Kunden fahren, den defekten Router gegen einen neuen austauschen und den alten zu seinem Distributor zurücksenden – zum Tausch oder zur Gutschrift.
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