NIS 2
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NIS 2 16.09.2024, 10:21 Uhr

Security-Gesetz für Europa

Das europäische Sicherheitsgesetz NIS 2 ist durch die Bundesregierung abgesegnet, nun muss noch der Bundestag zustimmen. Verbände fordern Nachbesserungen.
Kürzlich hat NIS 2, das neue IT-Sicherheits­gesetz in Europa, die Bundesregierung passiert und damit eine wichtige Hürde genommen. Denn da NIS 2 eine EU-Richtlinie ist, muss sie ­zuerst in nationales Recht umgesetzt werden, ­bevor sie zur Anwendung kommen kann. Im Gegensatz dazu ist zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine EU-Verordnung und gilt deshalb ­unmittelbar.
Der Gesetzesentwurf muss aber nun noch in den Bundestag, bevor er endgültig umgesetzt werden kann. Und hier haben vor allem die ITK-Verbände noch Bedenken und fordern an einigen Stellen Nachbesserungen. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst betont: „In dem anstehenden parlamentarischen Verfahren müssen noch wichtige Details angepasst werden. So fehlt es an einer Harmonisierung mit dem KRITIS-Dachgesetz, dessen Umsetzungsprozess zurzeit ebenfalls stockt.“

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