Recht und Steuern
28.12.2011, 10:00 Uhr
Das ändert sich 2012
Von der Erhöhung der Werbekostenpauschale bis zur Anhebung des Rentenalters: Diese Gesetzesänderungen sollten Sie im nächsten Jahr auf dem Schirm haben.
Ab dem Jahr 2012 gibt es einige unangenehme Änderungen für die Bundesbürger. Dank steuervereinfachender Maßnahmen wird es aber auch Neuerungen geben, die vor allem Familien zugutekommen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
1. Deckelung der Entfernungspauschale
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Büro oder in die Werkstatt fährt, der kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- und Bahntickets geltend machen. Bislang konnte man dieses Wahlrecht auch tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren. Ab 2012 können Pendler nur noch entweder ihre Ticketkosten oder alle Fahrten als Entfernungspauschale absetzen.
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Büro oder in die Werkstatt fährt, der kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- und Bahntickets geltend machen. Bislang konnte man dieses Wahlrecht auch tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren. Ab 2012 können Pendler nur noch entweder ihre Ticketkosten oder alle Fahrten als Entfernungspauschale absetzen.
2. Höhere Werbungskosten
Berufstätige können künftig höhere pauschale Werbungskosten geltend machen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag klettert von bislang 920 auf 1.000 Euro. Die erst vor kurzem beschlossene Änderung gilt bereits rückwirkend für das Jahr 2011.
Berufstätige können künftig höhere pauschale Werbungskosten geltend machen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag klettert von bislang 920 auf 1.000 Euro. Die erst vor kurzem beschlossene Änderung gilt bereits rückwirkend für das Jahr 2011.
3. Entlastung für Familien
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich einfacher. Die Ausgaben sind künftig stets als Sonderausgabe absetzbar; die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr. Damit können nun alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4.000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich einfacher. Die Ausgaben sind künftig stets als Sonderausgabe absetzbar; die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr. Damit können nun alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4.000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt.
Steuern sparen mit der Rürup-Rente
4. Anhebung des Rentenalters
Ab 2012 gilt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart um einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Der Rentenstart verschiebt sich zudem auch bei den öffentlich geförderten Privatrenten: So dürfen neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Verträge ab dem kommenden Jahr als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen, bislang lag diese Grenze bei 60 Jahren.
Ab 2012 gilt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart um einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Der Rentenstart verschiebt sich zudem auch bei den öffentlich geförderten Privatrenten: So dürfen neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Verträge ab dem kommenden Jahr als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen, bislang lag diese Grenze bei 60 Jahren.
5. Sockelbetrag für Riester-Rente
Riester-Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, sonst entfallen Zulagen und Steuervorteile. Fehlende Beiträge können aber nachträglich entrichtet werden.
Riester-Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, sonst entfallen Zulagen und Steuervorteile. Fehlende Beiträge können aber nachträglich entrichtet werden.
6. Rürup-Rente bringt Steuervorteile
Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mittels einer Rürup- oder Basis-Rente hohe Steuervorteile erzielen. Ab dem kommenden Jahr sind 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Rürup-Zahler können damit im kommenden Jahr bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.
Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mittels einer Rürup- oder Basis-Rente hohe Steuervorteile erzielen. Ab dem kommenden Jahr sind 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Rürup-Zahler können damit im kommenden Jahr bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.
7. Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen auf 5.600 Euro monatlich und im Osten auf 4.800 Euro monatlich angehoben. Gutverdiener müssen also etwas mehr in die Renten- beziehungsweise Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Allerdings gibt es auch Entlastungen für Arbeitnehmer: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt im Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen auf 5.600 Euro monatlich und im Osten auf 4.800 Euro monatlich angehoben. Gutverdiener müssen also etwas mehr in die Renten- beziehungsweise Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Allerdings gibt es auch Entlastungen für Arbeitnehmer: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt im Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent.
TÜV ab April mit Probefahrt
8. Die alte Lohnsteuerkarte bleibt
Technische Pannen führen dazu, dass die Finanzämter die alten Lohnsteuerkarten nicht wie geplant ab 1. Januar 2012 durch die elektronische Datenübermittlung (Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM-Daten) ersetzen können. Das Projekt ist bis 2013 auf Eis gelegt. Die eigentlich schon abgeschaffte farbige Lohnsteuerkarte aus Karton gilt also weiterhin. Die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2010 behalten auch für 2012 ihre Gültigkeit. Auch die bereits beantragten Freibeträge bleiben gültig. Wer keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 hat, muss sich allerdings eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen, wenn er ein neues Arbeitsverhältnis antritt.
Technische Pannen führen dazu, dass die Finanzämter die alten Lohnsteuerkarten nicht wie geplant ab 1. Januar 2012 durch die elektronische Datenübermittlung (Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM-Daten) ersetzen können. Das Projekt ist bis 2013 auf Eis gelegt. Die eigentlich schon abgeschaffte farbige Lohnsteuerkarte aus Karton gilt also weiterhin. Die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2010 behalten auch für 2012 ihre Gültigkeit. Auch die bereits beantragten Freibeträge bleiben gültig. Wer keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 hat, muss sich allerdings eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen, wenn er ein neues Arbeitsverhältnis antritt.
9. Änderungen beim TÜV
Jede Kfz-Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 der StVZO beginnt ab April 2012 mit einer Probefahrt. Versäumt ein Fahrzeughalter den Untersuchungstermin, so wird die Plakette künftig nicht mehr rückdatiert. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise. Wegen eines möglicherweise höheren Inspektionsaufwands müssen Autofahrer aber mit einem Aufschlag auf die Prüfgebühr von 20 Prozent rechnen.
Jede Kfz-Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 der StVZO beginnt ab April 2012 mit einer Probefahrt. Versäumt ein Fahrzeughalter den Untersuchungstermin, so wird die Plakette künftig nicht mehr rückdatiert. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise. Wegen eines möglicherweise höheren Inspektionsaufwands müssen Autofahrer aber mit einem Aufschlag auf die Prüfgebühr von 20 Prozent rechnen.
10. Zahnersatz wird teurer
Zahnarztleistungen werden ab 2012 teurer. Am 1. Januar 2012 soll eine Neufassung der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft treten, die höhere Honorare vorsieht. Gesetzlich Versicherte müssen vor allem für Zahnersatz und Implantate mehr bezahlen. Zahnärzte rechnen dann die Kosten, die über die Regelversorgung der Kassen hinausgehen, nach der privaten Gebührenordnung ab.
Zahnarztleistungen werden ab 2012 teurer. Am 1. Januar 2012 soll eine Neufassung der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft treten, die höhere Honorare vorsieht. Gesetzlich Versicherte müssen vor allem für Zahnersatz und Implantate mehr bezahlen. Zahnärzte rechnen dann die Kosten, die über die Regelversorgung der Kassen hinausgehen, nach der privaten Gebührenordnung ab.