Das ändert sich 2012
Steuern sparen mit der Rürup-Rente
4. Anhebung des Rentenalters
Ab 2012 gilt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart um einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Der Rentenstart verschiebt sich zudem auch bei den öffentlich geförderten Privatrenten: So dürfen neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Verträge ab dem kommenden Jahr als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen, bislang lag diese Grenze bei 60 Jahren.
Ab 2012 gilt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart um einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Der Rentenstart verschiebt sich zudem auch bei den öffentlich geförderten Privatrenten: So dürfen neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Verträge ab dem kommenden Jahr als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen, bislang lag diese Grenze bei 60 Jahren.
5. Sockelbetrag für Riester-Rente
Riester-Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, sonst entfallen Zulagen und Steuervorteile. Fehlende Beiträge können aber nachträglich entrichtet werden.
Riester-Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, sonst entfallen Zulagen und Steuervorteile. Fehlende Beiträge können aber nachträglich entrichtet werden.
6. Rürup-Rente bringt Steuervorteile
Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mittels einer Rürup- oder Basis-Rente hohe Steuervorteile erzielen. Ab dem kommenden Jahr sind 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Rürup-Zahler können damit im kommenden Jahr bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.
Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mittels einer Rürup- oder Basis-Rente hohe Steuervorteile erzielen. Ab dem kommenden Jahr sind 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Rürup-Zahler können damit im kommenden Jahr bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.
7. Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen auf 5.600 Euro monatlich und im Osten auf 4.800 Euro monatlich angehoben. Gutverdiener müssen also etwas mehr in die Renten- beziehungsweise Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Allerdings gibt es auch Entlastungen für Arbeitnehmer: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt im Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen auf 5.600 Euro monatlich und im Osten auf 4.800 Euro monatlich angehoben. Gutverdiener müssen also etwas mehr in die Renten- beziehungsweise Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Allerdings gibt es auch Entlastungen für Arbeitnehmer: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt im Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent.