Das muss man bei Produktbeschreibungen beachten

3. Grundpreisangabe

Waren, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, unterliegen der Pflicht zur Grundpreisangabe. Verbrauchern soll so die Möglichkeit gegeben werden, die Preise unterschiedlicher Packungsgrößen und Angebote einfacher zu vergleichen. Für die Grundpreisangabe wird der Warenpreis auf eine Basis-Mengeneinheit berechnet angegeben. Die Basisgrößen, auf die der Grundpreis berechnet werden muss, sind abhängig von der Warenart.




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