Im Sog der Absatzkrise
Im Sog der Absatzkrise (Teil 2)
Auch für Systemhäuser ist die Abwicklung eines Leasinggeschäfts in der Regel recht einfach: Die meisten Leasinggeber bieten über das Internet eine kurzfristige Abwicklung von Verträgen bis zu 50.000 Euro an. Händler geben im Online-Portal die wichtigsten Eckdaten zum Projekt sowie zum Kunden ein, die Leasinggesellschaft prüft die Bonität des Kunden, und in kurzer Zeit erhält der Händler die Information, ob und – wenn ja – zu welchen Konditionen er das Leasing der Anlage anbieten kann. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Geschäfts erhält der Händler dann die Auftragssumme, natürlich abzüglich der Gebühren für den Leasingpartner.
Comeback der Mietgeschäfte
Eng mit dem Leasing verwandt ist das Vermieten von ITK-Anlagen – auch hier zahlt der Kunde (Mieter) monatliche Raten für die Nutzung der Anlage. Während allerdings beim Leasing der Kunde für die Wartung und Instandhaltung der Anlage ebenfalls bezahlt, muss dies beim Mietmodell der Vermieter übernehmen. Ein weiterer Unterschied: Bei Leasingmodellen hat der Leasingnehmer oft die Möglichkeit, die Anlage nach Ablauf des Vertrages zu übernehmen, bei Mietverträgen ist dies in der Regel nicht vorgesehen.
Das Vermieten von Anlagen hat in Deutschland eine lange Tradition – Hersteller wie beispielsweise Siemens und Avaya, damals noch Tenovis, haben ihre Kunden mit langfristigen Mietverträgen jahrelang an das Unternehmen gebunden. Als Folge scheuten viele Kunden in den letzten Jahren den Abschluss von Mietverträgen und wollten mit dem Kauf einer Anlage ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Hersteller sichern. Dies hat sich allerdings geändert: „Wir bemerken ein deutlich stärkeres Interesse am Mietmodell“, erklärt Robert Schmitz, Leiter der Channel Group von Avaya in Deutschland.
Eng mit dem Leasing verwandt ist das Vermieten von ITK-Anlagen – auch hier zahlt der Kunde (Mieter) monatliche Raten für die Nutzung der Anlage. Während allerdings beim Leasing der Kunde für die Wartung und Instandhaltung der Anlage ebenfalls bezahlt, muss dies beim Mietmodell der Vermieter übernehmen. Ein weiterer Unterschied: Bei Leasingmodellen hat der Leasingnehmer oft die Möglichkeit, die Anlage nach Ablauf des Vertrages zu übernehmen, bei Mietverträgen ist dies in der Regel nicht vorgesehen.
Das Vermieten von Anlagen hat in Deutschland eine lange Tradition – Hersteller wie beispielsweise Siemens und Avaya, damals noch Tenovis, haben ihre Kunden mit langfristigen Mietverträgen jahrelang an das Unternehmen gebunden. Als Folge scheuten viele Kunden in den letzten Jahren den Abschluss von Mietverträgen und wollten mit dem Kauf einer Anlage ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Hersteller sichern. Dies hat sich allerdings geändert: „Wir bemerken ein deutlich stärkeres Interesse am Mietmodell“, erklärt Robert Schmitz, Leiter der Channel Group von Avaya in Deutschland.
Die Frankfurter haben vor diesem Hintergrund ihr Unternehmen neu aufgestellt und eine neue Geschäftseinheit geschaffen, die ab Oktober für das Mietgeschäft verantwortlich zeichnen wird. Avaya-Partner erhalten bei Mietgeschäften eine Provision für den Abschluss, denn „nur wenige Partner sind organisatorisch in der Lage, ein Mietgeschäft selbst zu stemmen“, erklärt Schmitz.