Mangelhafte Datenlage
04.07.2022, 14:08 Uhr
Corona-Pandemie: HDE lehnt weitere schwerwiegende Grundrechtseingriffe ab
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht aufgrund des veröffentlichten Berichts des interdisziplinären Sachverständigenausschusses zur Evaluierung der Corona-Politik in Deutschland keine Grundlage mehr für erneute schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie 2G-Regeln.
Am 1. Juli 2022 wurde ein Bericht des interdisziplinären Sachverständigenausschusses veröffentlicht, in dem tiefgreifende Kritik an den politischen Entscheidungsträgern und dem Robert Koch-Institut (RKI) in seiner Evaluierung der Corona-Politik in Deutschland geübt wird. Der Ausschuss stellt darin fest, dass die mangelhafte Daten- und Studienlage eine sorgfältige Bewertung der meisten Corona-Maßnahmen unmöglich macht.
Aufgrund dieses Berichts ist der Handelsverband Deutschland (HDE) nun der Ansicht, dass es keine schweren Eingriffe wie Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen mehr geben dürfe: „Wenn die Datenlage im dritten Jahr der Pandemie aufgrund staatlicher Versäumnisse noch immer nicht ausreicht, um die Effektivität von Restriktionen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion zu beurteilen, dann fehlt für schwerwiegende Grundrechtseingriffe in Zukunft die Grundlage“, ist HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth überzeugt.
Und weiter: „In Zukunft dürfen weitgehende staatliche Restriktionen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nur noch erfolgen, wenn sie eine valide wissenschaftliche Grundlage habe. In Bezug auf Geschäftsschließungen und 2- und 3-G-Regeln fehlte eine solche Basis aber ganz offensichtlich.“
Jetzt gelte es, nicht nochmals die härtesten Eingriffe zu verfolgen, sondern ausschließlich verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen anzuwenden. Denn Geschäftsschließungen und Beschränkungen wie 2- und 3-G-Regeln hätten in den letzten Jahren tief in die Grundrechte der Einzelhändler eingegriffen - und trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht, so der Verband. Genth: „Weitere Blindflüge, die ohne erwiesenen Nutzen schwere wirtschaftliche Schäden anrichten, sind nicht akzeptabel.“