Das alles ändert sich im Jahr 2015
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Krankenkassenbeiträge
Wie so häufig ändert sich der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz für die Krankenversicherung: Zum Jahresbeginn sinkt er von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens; Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitragssatz mit jeweils 7,3 Prozent. Allerdings: Die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, wenn der Regelsatz nicht ausreicht. Dieser ist allein vom Versicherten zu zahlen und dürfte bei durchschnittlich 0,9 Prozent liegen.
Wie so häufig ändert sich der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz für die Krankenversicherung: Zum Jahresbeginn sinkt er von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens; Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitragssatz mit jeweils 7,3 Prozent. Allerdings: Die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, wenn der Regelsatz nicht ausreicht. Dieser ist allein vom Versicherten zu zahlen und dürfte bei durchschnittlich 0,9 Prozent liegen.