Point of Sale 02.01.2015, 09:53 Uhr

Das alles ändert sich im Jahr 2015

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Alte Heizungen
Wichtig für Haus- und Wohnungseigentümer: Ab dem kommenden Jahr dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor 1985 eingebaut worden sind, nicht mehr betrieben werden. Bisher galt die Austauschpflicht für Heizungen, die vor dem Jahr 1978 installiert wurden. Auch in den Folgejahren gilt eine Höchstgrenze von 30 Jahren, die Grenze wandert mit. Ausgenommen von dieser Regel sind Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel; Immobilienbesitzer, die mindestens seit dem 1. Fe­bruar 2002 in ihrer Bleibe selbst wohnen, haben ebenfalls keinen Handlungsbedarf.