Sechs Mythen über Gesundheits-Apps
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Mythos 2: "Der Schutz der Gesundheitsdaten ist nicht gewährleistet"
Erklärung: Personenbezogene Gesundheitsdaten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Dabei werden für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten als "Personendaten besonderer Art" durch Rechtsprechung und Aufsichtsbehörden sogar besonders strenge Maßstäbe angelegt. Darüber hinaus kann die Offenbarung von Gesundheitsdaten etwa durch Ärzte strafbar sein - auch dann, wenn die durch einen Arzt an Patienten ausgegebene Gesundheits-App die Nutzerdaten an einen externen Datenverarbeiter übermittelt. Möchten Anbieter von Mobile-Health-Technologien solche Gesundheitsdaten erheben und verarbeiten, müssen sie dieses hohe Schutzniveau zwingend beachten - und tragen so zur Sicherheit der Gesundheitsdaten aktiv bei.
Erklärung: Personenbezogene Gesundheitsdaten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Dabei werden für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten als "Personendaten besonderer Art" durch Rechtsprechung und Aufsichtsbehörden sogar besonders strenge Maßstäbe angelegt. Darüber hinaus kann die Offenbarung von Gesundheitsdaten etwa durch Ärzte strafbar sein - auch dann, wenn die durch einen Arzt an Patienten ausgegebene Gesundheits-App die Nutzerdaten an einen externen Datenverarbeiter übermittelt. Möchten Anbieter von Mobile-Health-Technologien solche Gesundheitsdaten erheben und verarbeiten, müssen sie dieses hohe Schutzniveau zwingend beachten - und tragen so zur Sicherheit der Gesundheitsdaten aktiv bei.