Das sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2016
Quelle:
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6. Grund- und Kinderfreibetrag
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2016 für Ledige auf 8.652 Euro; das sind 180 Euro mehr als im Vorjahr. Verheirateten stehen 17.305 Euro zu, also 360 Euro mehr. Erhöht wird auch der Kinderfreibetrag, und zwar auf 4.608 Euro (2015: 4.512 Euro).
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2016 für Ledige auf 8.652 Euro; das sind 180 Euro mehr als im Vorjahr. Verheirateten stehen 17.305 Euro zu, also 360 Euro mehr. Erhöht wird auch der Kinderfreibetrag, und zwar auf 4.608 Euro (2015: 4.512 Euro).