Gesetz OZG 2.0 24.05.2023, 13:45 Uhr

Ampel verzichtet auf Fristen bei der Verwaltungs-Digitalisierung

Bei der Digitalisierung der Verwaltung hinkt Deutschland anderen Ländern immer noch weit hinterher. Das neue Gesetz "OZG 2.0" soll das nun ändern. Das Problem: Eine Frist zur Umsetzung der Digitalisierungsprojekte gibt es nicht.
(Quelle: LookerStudio/Shutterstock)
Die Bundesregierung will die Bürger sowie die Unternehmen in Deutschland endlich in die Lage versetzen, wichtige Behördenangelegenheiten digital zu erledigen. Das sieht ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG 2.0) vor, das nun im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll. Eine Frist zur Umsetzung der Digitalisierungsprojekte wurde in dem Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium, der der dpa vorliegt, allerdings nicht festgelegt.
Der Verzicht auf Umsetzungsfristen für die Online-Projekte war bereits nach der Veröffentlichung eines ersten Referentenentwurfs im Januar nicht nur von den Oppositionsparteien kritisiert worden. Er wurde auch von Vertretern der Grünen und der FDP bemängelt.
Der Versuch, Dienstleistungen wie das Ausstellen eines Führerscheins oder das Ummelden des Wohnsitzes zu digitalisieren, reicht über fünf Jahre zurück. Das erste Onlinezugangsgesetz (OZG) der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition aus dem August 2017 gab dem Bund und den Ländern bis Ende 2022 Zeit, um 575 erfasste Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Doch die Zielmarke wurde nicht einmal ansatzweise erreicht. Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll nun eine Neuauflage - das OZG 2.0 - Abhilfe schaffen.

Verwaltungsabläufe sollen komplett digitalisiert werden

Im neuen OZG wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, Verwaltungsabläufe komplett auf digitale Prozesse umzustellen. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass Daten zwar über Webformulare digital erfasst, dann aber in den Behörden nur ausgedruckt und wie gewohnt analog abgearbeitet werden. Die durchgängige Digitalisierung soll beispielsweise bei der Wohnortummeldung, dem Elterngeld, der Eheschließung, der An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, bei Baugenehmiguneng, dem Führerschein und dem Wohngeld umgesetzt werden.
Damit digitale Anträge nicht mehr auf Papier unterschrieben werden müssen, wird bei der digitalen Abwicklung auf die bislang notwendige Schriftform verzichtet. In einem Bürgerkonto ("BundID"), über das die Kommunikation mit der Verwaltung abgewickelt wird, soll vor allem der Online-Personalausweis zum Einsatz kommen. Der digitale Identitätsnachweis mit dem elektronischen Personalausweis sei der Schlüssel zu staatlichen - aber auch privaten - Leistungen und werde über konkrete Anwendungsfälle nutzerfreundlich etabliert, versprach das Innenministerium.
Die BundID soll dabei bundesweit einheitlich genutzt werden. Die Bundesländer mit eigenen ID-Konten wie Bayern und Baden-Württemberg haben nun drei Jahre lang Zeit, sich von ihren Lösungen zu verabschieden. Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hatten zuvor bereits angekündigt, mit der BundID ihre landeseigenen Servicekonten abzulösen.
Das Elster-Zertifikat, das eigentlich für die elektronische Steuererklärung entwickelt wurde, kann auch weiterhin zur Identifikation bei der BundID genutzt werden. Das gilt aber nur für Leistungen, die kein hohes Sicherheitsniveau erfordern, beispielsweise die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale von 200 Euro für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler.
Bei den Verwaltungsleistungen für Unternehmensleistungen sieht das Gesetz auch eine feste Frist vor: Binnen fünf Jahren sollen diese ausschließlich digital angeboten werden. Diese "Digital Only"-Regelung bedeutet dann für die Firmen auch, dass sie verpflichtet werden, das "Organisationskonto für Unternehmen" benutzen müssen.




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