30.06.2011, 11:50 Uhr

BGH stärkt Rechte von Handy-Kunden

Hat ein Kunde sein Kreditlimit überschritten, dürfen Mobilfunkunternehmen dessen Anschluss nur noch mit vorheriger Ankündigung sperren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Handy-Kunden gestärkt: Mobilfunkunternehmen dürfen einem Kunden künftig nicht mehr ohne vorherige Ankündigung den Anschluss sperren, wenn dieser seine Kreditlinie überschreitet. Die Richter erklärten mit ihrer Entscheidung eine entsprechende Klausel in den Verträgen von E-Plus für unwirksam (Az. III ZR 157/10).
Gegen den Düsseldorfer Carrier hatte die Verbraucherzentrale geklagt: Sie bemängelte mehrere Klauseln in den Laufzeit- und Prepaid-Verträgen von E-Plus, die bei Überschreiten des Kreditlimits durch den Kunden auch ohne vorherige Ankündigung die Sperrung dessen Mobilfunk-Anschlusses vorsahen. Dem durchschnittlichen Kunden sei angesichts der Vielzahl möglicher Tarife und Optionen eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann das eingeräumte Kreditlimit erreicht werde, aber nicht möglich. Ohne Ankündigung habe der Kunde deshalb auch keine Möglichkeit, die Sperrung des Handy-Anschlusses noch zu verhindern, begründete der BGH sein Urteil.



Das könnte Sie auch interessieren