10.07.2013, 10:59 Uhr

Bundesnetzagentur bessert Vectoring-Entwurf nach

Die Bundesnetzagentur hat der EU-Kommission ihren Entscheidungsvorschlag für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Deutschen Telekom übermittelt. Im Vorfeld war dieser noch einmal überarbeitet worden.
Die Bundesnetzagentur hat ihren Entscheidungsvorschlag für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Deutschen Telekom der EU-Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme zugesandt. Zusätzlich zu dem im April veröffentlichten ersten Entscheidungsentwurf wurden darin einige Konkretisierungen aufgenommen, wie die Behörde mitteilte.
So darf die Telekom einem Wettbewerber den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Kabelverzweiger (KVz) nicht mehr verweigern, wenn dieser eine staatliche Förderung, die er für den Breitbandausbau an diesem KVz erhalten hat, ganz oder teilweise zurückzahlen müsste. Zudem ist ein erweiterter Bestandsschutz zugunsten der Wettbewerber vorgesehen.
Ebenfalls neu: Ein nach Maßgabe und unter Aufsicht der Bundesnetzagentur zu führendes Vectoring-Register soll allen Marktakteuren Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring geben. In diesem Register soll der jeweils innerhalb eines Jahres beabsichtigte und dann tatsächlich erfolgte VDSL-Ausbau beziehungsweise Vectoring-Einsatz zuverlässig dokumentiert werden, betont die Bundesnetzagentur. Die Regelungen zur ?Vectoring-Liste? sehen ferner umfassende Informations- und Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur vor, um Missbrauch zu verhindern.
?Wir haben uns mit den im Rahmen des öffentlichen Kommentierungsverfahrens zahlreich eingegangenen Stellungnahmen intensiv befasst. Konstruktive Vorschläge der Marktakteure wurden aufgegriffen und in den aktuellen Entscheidungsentwurf eingearbeitet?, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und weiter: ?Wir verfügen nun über ein stimmiges und ausgewogenes Gesamtergebnis, das allen investitionswilligen Unternehmen chancengleiche und verlässliche Rahmenbedingungen für den Aus- und Aufbau von modernen TK-Netzen, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, bietet.?
Die EU-Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben. Bestehen keine Bedenken, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.




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