Bundesnetzagentur legt Spielregeln für Vectoring fest
Komplexes Regelwerk
?Unser Entscheidungsentwurf ist das Ergebnis einer sehr sorgfältigen Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Punkte auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen. Die ausgewogene Berücksichtigung von Eigentumsrechten sowie Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten ermöglicht auch künftig eine flächendeckende Breitbanderschließung von Kabelverzweigern durch alle Marktakteure. Zugleich stellt der Open Access Ansatz sicher, dass keine Gebietsmonopole entstehen: weder für die Telekom noch für die Wettbewerber?, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Lob für den Entwurf gab es auch vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). ?Es handelt sich um eine sehr komplexe Entscheidung beim Thema Vectoring. Die Bundesnetzagentur hat sich in ihrem Entwurf große Mühe gegeben, Regelungen zu schaffen, die sowohl für die Deutsche Telekom als auch für die Wettbewerber die Möglichkeiten offen halten, in den Breitbandausbau zu investieren?, so VATM-Chef Jürgen Grützner:
Der Hintergrund: Die Telekom hatte Ende 2012 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur TAL an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Die Technik reduziert die gegenseitige Störung benachbarter Kupferdoppeladern eines Kabels. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit ? sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht ? aber nicht mehr.
Der Entwurf muss unter anderem noch von der EU-Kommission abgenickt werden ? sofern diese keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung endgültig in Kraft treten.