Ab 1. Dezember
29.11.2022, 15:56 Uhr
Call-ID-Spoofing: Neue Schutzregeln treten in Kraft
Um ihre Kunden vor sogenanntem Call-ID-Spoofing zu schützen, müssen TK-Anbieter ab 1. Dezember verschiedene Maßnahmen umsetzen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, könne es dadurch verstärkt zu Anrufen mit unterdrückter Rufnummer kommen.
Am 1. Dezember treten gesetzliche Neuregelungen zum besseren Schutz vor sogenanntem Call-ID-Spoofing in Kraft. Darunter versteht man eingehende Anrufe, bei denen Kriminelle die wahre Herkunft des Telefonats verschleiern, indem im Display eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird.
Wie die Bundesnetzagentur in einem Schreiben erklärte, müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste in Zukunft technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen die Nummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern wie (0)900 oder (0)137 sowie Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden. Weiterhin dürfen bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Das Problem: Durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern werden Verbraucher vielfach über die Identität der Anrufenden getäuscht. Zum Teil haben diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund. Der ganz überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern hat seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Die neuen technischen Schutzmechanismen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt.
Zukünftig mehr Anrufe mit unterdrückter Nummer
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte, werde es als Folge der Anonymisierungspflicht verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Hier sei aber zu beachten, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös seien. Anrufende könnten sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden.