Corona-Schutzschirm für Verbraucher gefordert

Zugang zur Grundsicherung vereinfacht

Auch mit anderen Maßnahmen will der Staat Bürgern beispringen. Man soll nicht von Strom oder Gas abgeschnitten werden können, wenn man krisenbedingt vorerst nicht zahlen kann. Wenn Firmen Personal in Kurzarbeit schicken, übernimmt die Arbeitsagentur 60 Prozent des Lohns, bei Kindern 67 Prozent. Der Zugang zur Grundsicherung ist vorerst leichter möglich - Jobcenter verzichten bei Hartz-IV-Anträgen ein halbes Jahr auf Prüfungen von Vermögen und Wohnungsmiete.
Müller betonte, Verbraucherrechte müssten in der Krise gelten wie bisher. Notfalls müssten Einschränkungen zumindest befristet werden. Da sei es ein Angriff auf diese Rechte, dass jetzt in der Reisebranche Vorauszahlungen nicht zurückgegeben, sondern in "Zwangsgutscheine" umgewandelt werden sollen. "Bisher ist unklar, welche Härtefallregelungen es gibt." Ungewiss sei auch, ob eine Insolvenzsicherung für die Gutscheine nur für Pauschalreisen gelten solle oder möglicherweise auch noch für Flüge und Veranstaltungen. Hintergrund der Pläne der Bundesregierung ist, dass auch Veranstalter in Finanzprobleme gekommen sind. Die EU muss noch zustimmen.

Verbesserte Rückgabemöglichkeiten im Online-Handel

Dass wegen geschlossener Geschäfte gerade viele Kunden im Internet bestellen, laufe im klassischen Online-Handel praktisch problemlos, sagte Müller. "Hier sind Verbraucherrechte mit Rückgabemöglichkeiten freundlich und gut ausgestaltet." Oft seien Anbieter auch kulant. "Erhebliche Problemanzeigen" bekämen die Verbraucherzentralen aber bei derzeit knappen Gütern. Verbraucher beschwerten sich wegen maßlos überhöhter Preise für Desinfektionsmittel, Toilettenpapier und teils auch für Hefe oder Mehl. "Davor muss man deutlich warnen, dass diese Form von Ausnutzen der Krise indiskutabel ist."
Noch schlimmer seien Fälle von irreführender gesundheitsbezogener Werbung - wenn plötzlich Vitamin-C-Präparate, Kräuterlikör oder andere Mischungen für überhöhte Preise als "Wundermittelkur" gegen das Coronavirus angeboten würden. Das sei Geldschneiderei - und gefährlich, wenn man es wirklich glaube. Die Verbraucherzentralen könnten auch mit Abmahnungen und rechtlichen Schritten dagegen vorgehen, weil es "schlicht illegal" sei.



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