Privatsphäre versus Schutz gegen Coronavirus

Ist das alles wirklich nötig?

Es gibt hier widerstreitende Interessen. Bisher haben Bund und Länder zur Eindämmung des Coronavirus auf Blankomaßnahmen gesetzt: Für alle greifen mehr oder weniger die gleichen Regeln, mit gewissen Unterschieden zwischen den Ländern. Aber grundsätzlich gilt zum Beispiel, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit höchstens einer anderen Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, gestattet ist. Die Auflagen sollen sowohl die Möglichkeiten zur Weitergabe des Virus als auch zur Ansteckung verringern.
Wenn man die Zahl potenziell infizierter Menschen stärker eingrenzen könnte - etwa über die Nutzung von Handydaten -, wäre die Lockerung der Regeln für andere womöglich weniger riskant. Politik und Gesellschaft müssen Datenschutz und Bewegungsfreiheit gegeneinander abwägen. Es gibt aber auch ganz andere Überlegungen, etwa eine starke Ausweitung an Tests oder mehr Vorsicht bei Risikogruppen und mehr Bewegungsfreiheit für andere.

Welche Daten übergab die Telekom bereits dem Robert-Koch-Institut?

Das waren anonymisierte Daten, die ausschließlich Rückschlüsse darüber erlauben, wie viele Telefone sich in welchen Gebieten bewegt haben. Das RKI erhofft sich davon Erkenntnisse darüber, ob die bisherigen Maßnahmen funktionieren.
Die Weitergabe der anonymisierten Telekom-Informationen stufte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber als rechtskonform ein. Zugleich mahnte er: "Ich sehe, dass in anderen Staaten während der Corona-Pandemie der Datenschutz teilweise vernachlässigt wird." In Deutschland ließen sich alle Lösungen aber auch grundrechtskonform gestalten. Kelber gab auch zu bedenken: "Bisher fehlt jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln. Dafür sind diese viel zu ungenau."

Wie machen es andere Länder?

Das israelische Gesundheitsministerium ließ eine App entwickeln, mit deren Hilfe Nutzer über den Kontakt mit Coronavirus-Infizierten informiert werden sollen. Sie unterrichtet Nutzer, wenn sie sich in den 14 Tagen vor einem positiven Coronavirus-Test in der Nähe eines infizierten Menschen aufgehalten haben. Die App verfolgt die Standorte der Nutzer und gleicht sie mit den Informationen des Gesundheitsministeriums ab. Israel erlaubt dem Geheimdienst auch den Einsatz von Überwachungstechnologie, die sonst zur Terrorbekämpfung dient. Nach Medienberichten geht es um Handyüberwachung Erkrankter.
Auf Apps mit GPS-Zugang setzen auch Singapur und Österreich. Südkorea übermittelt an Smartphones sogar Informationen über Alter, Geschlecht und letzten Aufenthaltsort von Infizierten in der Nähe. China setzt auf sein System sozialer Kontrolle, das unter anderem mit Gesichtserkennung funktioniert.




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