Neue Regelung 25.09.2017, 11:52 Uhr

eBay führt automatische Retouren ein

Der Anbieter des weltweit größten Online-Marktplatzes eBay bearbeitet künftig Retouren automatisch. Das bringt sowohl für Händler als auch für die Shopper Vorteile mit sich.
(Quelle: shutterstock.com/ Denys Prykhodov)
Der Marktplatzbetreiber eBay will sein Rückgabe-System verbessern und Retouren künftig automatisch abwickeln, berichtet t3n. Die Änderungen sollen die Arbeit der Händler vereinfachen und für mehr Kundenvertrauen sorgen.
Wie auch in anderen Shops können Online-Shopper auf eBay Waren zurückgeben, beispielsweise wenn etwas nicht gefällt oder nicht passt. Bisher mussten dafür die Nutzer eine Rückgabeanfrage beim Verkäufer stellen. Das führte in so manchen Fällen zu zahlreichen Diskussionen.
Das soll nun vorbei sein. Denn ab sofort reagiert eBay selbst auf die Rückgabeanfragen, sofern diese nicht innerhalb von drei Tagen vom Händler bearbeitet wurden. Dafür stellt der User über das eBay-System die Retouren-Anfrage. Nach der drei-Tages-Frist nimmt der Marktplatz-Betreiber selbst die Anfrage an und stellt dem Kunden ein Retouren-Etikett zur Verfügung. Ebenso kann später der Kaufpreis durch eBay rückerstattet werden.

Vorteile für Händler und Kunden

Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass das Einkaufen für Online-Shopper auf dem Marktplatz einfacher gestaltet wird. Für User könnte durch die problemlose Rücksendung sowie Rückerstattung des Kaufpreises somit ein Hemmnis für Bestellungen wegfallen. Wer weiß, dass er im Zweifelsfall die Ware ohne großen Aufwand zurückschicken kann, tätigt eine Bestellung eher.
Für Händler reduzieren die automatischen Retouren den Arbeitsaufwand. Denn er muss sich nicht mehr um das Drucken von Retourenscheinen etc. kümmern.
Im Falle eines Missbrauchs wird eBay allerdings - wie auch bei anderen Services - die betroffenen Nutzer von der automatischen Rückgabe ausschließen. Zudem haben Händler die Möglichkeit, bei beschädigter oder unvollständiger Ware bis zu 50 Prozent des Kaufpreises gemäß dem Widerrufsrecht einzubehalten.




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