Kabinettsbeschluss 16.06.2016, 10:50 Uhr

Internet-Speed: Provider müssen mit offenen Karten spielen

Schluss mit Intransparenz und irreführenden Angaben zu Übertragungsraten: Ein Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Telefon- und Internetanbieter ihre Kunden in Zukunft besser über die Vertragsmodalitäten aufklären müssen.
(Quelle: siiixth - shutterstock)
Anbieter von Telefon- und Internet-Anschlüssen müssen ihre Kunden künftig besser über ihre Verträge informieren. Zudem sollen Verbraucher auch einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten bekommen.
Das Bundeskabinett beschloss dafür dafür eine entsprechende Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Demzufolge müssen die Unternehmen noch vor Vertragsabschluss ihre Kunden übersichtlich über die wesentlichen Inhalte des Vertrags wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufklären.
Die Rechte der Verbraucher sollen damit gestärkt werden. So könnten Kunden damit leichter das für sie passende Angebot finden und Abweichungen vom Vereinbarten besser kontrollieren können, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).
Laut Bundesnetzagentur hat eine Mess-Studie breitbandiger Internetzugänge ergeben, "dass es in dieser Hinsicht über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg eine deutliche Diskrepanz gibt". Eine Analyse habe gezeigt, dass die Anbieter "gar keine oder nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren Datenübertragungsrate machen".
Der Kunde wisse deshalb nicht, mit welcher Leistung er konkret rechnen könne. Die Agentur hat für Nutzer eine Überprüfungsmöglichkeit ins Netz gestellt, auf die die Anbieter ihre Kunden künftig hinweisen müssen.
Der Bundestag muss sich nun noch mit der Verordnung befassen, anschließend kann sie nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten.

Die zentralen Punkte der Verordnung im Überblick

Im Einzelnen enthält die Verordnung folgende zentralen Punkte:
  • Anbieter müssen künftig vor Abschluss schriftlich genau die Vertragsmodalitäten darlegen - zum Beispiel wie und wann Verbraucher aus Telefon- oder Internetverträgen aussteigen können oder wann sich diese verlängern.
  • Die aktuelle Kündigungsfrist soll auf jeder Monatsabrechnung abgedruckt werden.
  • Kunden sollen genau darüber informiert werden, welche Übertragungsraten ihnen bei Mobil- und Festnetzanschlüssen konkret zustehen.
  • Übertragungsraten, die von der Bundesnetzagentur gemessene werden, sollen langfristig gespeichert werden. So sollen Abweichungen dauerhaft sichtbar bleiben.




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