Volumentarife 07.05.2013, 09:50 Uhr

Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

Die Verbraucherzentrale fordert die Deutsche Telekom mit einer Abmahnung dazu auf, die geplante Drosselung der Breitbandtarife wieder ad acta zu legen. 
Der Streit um die von der Deutschen Telekom geplanten Volumenbegrenzungen bei den Breitbandtarifen im Festnetz nimmt kein Ende. Nun hat sich auch die Verbraucherzentrale (VZ) in die Diskussion eingeschaltet.
Von Seiten der VZ heißt es, die Limitierung der Download-Geschwindigkeit nach Erreichen einer bestimmten Grenze auf nur mehr 384 KBit/s sei "eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der Verbraucher". Die Verbraucherzentrale NRW hat daher die Telekom per Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.
Besonders gefährdet seien Familien mit Kindern und Haushalte mit mehreren Personen, da sich hier das genutzte Datenvolumen aller Nutzer addiere, heißt es weiter.
Die Deutsche Telekom hat nun bis zum 16. Mai Zeit, um per Unterlassungsverfügung auf die geplante Limitierung der Surf-Geschwindigkeit zu verzichten. Ansonsten werde man den Fall vor Gericht bringen, so die Verbraucherschützer.




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