Vergaberegeln 07.11.2018, 11:07 Uhr

5G: Bund will härtere Auflagen für Betreiber

Während mancherorts in Deutschland noch über langsames Internet oder Funklöcher geflucht wird, steht ein neuer Mobilfunkstandard in den Startlöchern: 5G soll ultraschnelle Datenströme ermöglichen. Die Vergaberegeln nehmen nun Konturen an - nicht jeder ist begeistert.
(Quelle: Matthias Balk)
Der Bund will Netzbetreiber bei Lizenzen für das ultraschnelle Mobilfunk-Internet 5G stärker in die Pflicht. Nicht nur an Bundesstraßen, sondern auch an Landstraßen sollen die Betreiber künftig das schnelle Internet ermöglichen. Das erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).
"Nicht nur die Metropolen sollen von der Digitalisierung profitieren, sondern gerade auch die ländlichen Regionen", sagte Scheuer. Nur so erreiche man gleichwertige Lebensverhältnisse. Bei einer Veranstaltung des Auto-Branchenverbands VDA in Berlin sagte Scheuer, man sei ein großes Stück vorangekommen. Es gehe auch um Menschen, die nicht nur in Großstädten lebten. Möglich gemacht werden sollten bei 5G auch lokale Netze - dies ist eine Forderung etwa von Wirtschaftsverbänden.

Immens schnelle Datenübertragung

Ende November will die Bundesnetzagentur die Vergaberegeln festlegen, auf deren Basis im nächsten Jahr 5G-Frequenzen versteigert werden sollen. In einem früheren Entwurf der Vergaberegeln waren die Landstraßen von der 5G-Ausbaupflicht explizit ausgenommen, da dies unverhältnismäßig teuer wäre. 5G-Masten bieten eine immens schnelle Datenübertragung, ihre Reichweite ist aber gering - für eine Flächenabdeckung müssten also deutlich mehr 5G-Masten installiert werden als mit Anlagen im bisherigen 4G-Standard.
Aus der Telekommunikationsbranche kam daher Kritik an der neuen Kursrichtung des Bundes. Da drohe ein "Mastenwald" zu entstehen, der schier unbezahlbar sei, hieß es aus der Branche.
Zweite Änderung der bisherigen Vergaberegeln: Künftig sollen nicht nur ICE-Strecken, sondern auch die anderen Zugstrecken an das schnelle Mobilfunknetz angeschlossen werden.

Für Privatkunden wenig relevant

Im Vergleich zur Technologie 4G ist die 5. Mobilfunkgeneration (5G) um ein Vielfaches schneller. Besonders für die Industrie ist der Standard wichtig, weil sie eine Grundlage ist für autonomes Fahren oder Telemedizin-Anwendungen. Für Privatkunden dürfte 5G nach Einschätzung von Fachleuten hingegen wenig relevant sein - zum Streaming von Videos in normaler Auflösung zum Beispiel dürfte 4G ausreichen.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur wollte sich nicht zu den Einzelheiten der Grundsatz-Einigung bei den Vergaberegeln äußern. Er bestätigte aber, dass ein finaler Entwurf in Vorbereitung sei. Bei der Frequenzversteigerung hat der Bundesverkehrsministerium die Aufsicht über die Bundesnetzagentur, normalerweise ist die Behörde dem Bundesverkehrsministerium unterstellt.



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