Google: So viele Behörden-Anfragen zu User-Daten wie nie

Rechtsmittel in den USA nicht zwingend notwendig

Zumindest in den USA muss eine Behörde nicht zwingend ein Rechtsmittel, also einen richterlichen Beschluss, einsetzen, um an Googles Nutzer-Daten zu gelangen. In bestimmten "Notfällen", so Google, zum Beispiel um "den Tod oder schwere körperliche Verletzungen einer Person zu verhindern", werden Nutzerinformationen auch freiwillig den Behörden offengelegt.
Behörden können die Anfragen persönlich, per Fax, Post, E-Mail oder über Googles Online-Tool Law Enforcement Request System (LERS) stellen. LERS ist HTTPS verschlüsselt und kann nur von verifizierten Vertretern von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden. Es ermöglicht keinen direkten Zugriff auf Daten, wie das Unternehmen versichert.




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