Datenschutz
04.07.2016, 12:20 Uhr
Google: „Keine unrechtmäßige Speicherung von Verbindungsdaten“
Google wehrt sich gegen die Anschuldigungen des Datenschützers Peter Schaar, das Unternehmen würde unrechtmäßig Verbindungsdaten von Android-Nutzern sammeln. Nur bei speziellen Google-Diensten soll es zur Sicherung kommen.
Google hat Bedenken gegen die Datenschutzprinzipien zum Telefonieren mit Android-Smartphones zurückgewiesen. Ein Vergleich des Vorgehens von Google mit der Vorratsdatenspeicherung sei nicht nur unpassend, sondern "schlichtweg falsch".
Zuvor hatte der renommierte Datenschützer Peter Schaar die Vorgehensweise von Google kritisiert. In einem Interview mit dem Online-Magazin "mobilsicher.de" wies der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte darauf hin, dass Google laut der Datenschutzerklärung auf den Smartphones unter anderem die eigene Telefonnummer, die der Anrufer sowie Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie deren Dauer erfasse.
Google verwende die Daten lediglich, um seine «Dienste zu verbessern und ihre Funktion und Sicherheit zu gewährleisten», betonte der Unternehmenssprecher. So biete beispielsweise die Telefon-App von Google auf Nexus- und Android-One-Geräten einen Service, der unbekannte geschäftliche Telefonnummern für den Nutzer identifiziert (Anrufer-ID). "Um es ganz klar zu sagen: Wir speichern Informationen zu Telefonanrufen nur dann, wenn Google-Apps und -Dienste verwendet werden. Anrufdaten werden keineswegs automatisch von Google gesammelt, nur weil man Android nutzt."
Schaar hatte in dem Interview erklärt, die meisten Nutzer rechneten nicht damit, dass alle ihre Daten und die Daten Ihrer Gesprächspartner von Google verwendet würden. "Schon mangels Klarheit würde die Formulierung eine generelle Übermittlung der Daten nicht rechtfertigen."