Kartellverfahren: EU verhängt Rekordstrafe gegen Google
"Argumentation faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch"
"Das ist keine Bevorteilung, sondern wir hören unseren Kunden zu", erklärte Google in einem Blogeintrag im vergangenen Herbst. Die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch.
Wenn der Internet-Konzern gegen die EU-Entscheidung vor Gericht zieht, dürfte es das Verfahren um weitere Jahre verlängern. Der Streit um Strafe gegen Intel von 2009 ist immer noch nicht endgültig ausgefochten.
Google kritisiert unter anderem, die Kommission berücksichtige nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon und missachte damit, wie die meisten Menschen tatsächlich online einkauften. Kunden kämen auf verschiedensten Wegen zu Online-Händlern, argumentierte Google: "Über allgemeine Suchmaschinen, spezialisierte Suchdienste, Händler-Plattformen, soziale Medien und Online-Anzeigen." Außerdem erreichten die Händler die Kunden immer mehr auch direkt, zum Beispiel über Apps auf mobilen Geräten.
Das Verfahren ist eines von drei, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer vergangenen Jahres nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können.