Internetzugang 01.08.2016, 15:05 Uhr

Seit 1. August: Ende des Routerzwangs ist Realität

Ab dem 1. August können Kunden der DSL- und Kabelanbieter selber bestimmen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss betreiben wollen. Das öffnet auch dem freien Handel neue Absatzchancen.
(Quelle: Ensuper - shutterstock)
Das Ende des Routerzwangs ist gekommen: Ab sofort müssen Internet-Anbieter ihren Kunden alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen, damit diese ihr eigenes Endgerät an ihrem Internetanschluss betreiben können.
Laut Bundeswirtschaftsministerium gilt dies ab 1. August zwingend für Neukunden und solche Nutzer, deren Vertrag sich verlängert. Viele Internetanbieter bieten aber bereits jetzt auch allen anderen Bestandskunden - also denen mit laufenden Verträgen - die freie Routerwahl. Es gibt aber auch Unternehmen, die bei Bestandskunden mit laufendem Vertrag einen Tarifwechsel zur Bedingung machen.
Von dem Ende des Routerzwangs erhofft sich auch der Fachhandel neue Umsatzchancen. Denn bislang bezogen viele Nutzer ihr Gerät (gezwungenermaßen) direkt vom Netzbetreiber - oft auch als Mietmodell. Jetzt haben alle Kunden die Wahl - und können sich auch im Fachhandel ein beliebiges Modell kaufen, das dann dauerhaft in ihrem Besitz bleibt.

Mehrjährige Entscheidungsfindungsphase

Zum Hintergrund: Nach einer mehrjährigen Entscheidungsfindungsphase hatte der Bundestag im November vergangenen Jahres einstimmig die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen. Die Regierungsparteien CDU/CSU sowie SPD erfüllten damit ein Versprechen ihres Koalitionsvertrags, das auch von der Opposition unterstützt worden war.
Das Gesetz schreib fest, dass Internetanbieter ihren Kunden nicht mehr vorschreiben dürfen, welches Endgerät sie an ihrem Internetzugang anzuschließen haben. Genau dies hatten viele Unternehmen aber bislang getan. Um diese Restriktion gegenüber ihren Kunden zu rechtfertigen, erklärten die Service Provider das Endgerät kurzerhand zum Bestandteil des eigenen Netzes.
Für die Netzbetreiber hatte dies den Vorteil, dass die eigenen Mitarbeiter im Support nur einige wenige Geräte kennen mussten. Ferner ging die Administration vergleichsweise einfach von der Hand: Gemeinsam mit den Herstellern der Router konnten spezielle Firmware-Versionen entwickelt und diese dann inklusive der folgenden Updates zentral auf alle Geräte ausgespielt werden. Auch gaben die Unternehmen zu bedenken, dass inkompatible Router unter Umständen die Netzstabilität  beeinträchtigen könnten. 
Diese Argumente ließ der Gesetzgeber allerdings nicht gelten. Entsprechend wurde nun ganz klar geregelt, dass die Anschlussdose in der Wand - und nicht das Gerät - den Netzabschlusspunkt bildet. Welcher Router nun dahinter zum Einsatz kommt, bleibt ab sofort dem Nutzer selbst überlassen.
Ursprünglich hätte der Routerzwang bereits nach der Bundestagswahl 2013 abgeschafft werden sollen - und zwar über dieTransparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Allerdings stellte sich heraus, dass nur über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die dazu erforderliche Festlegung des Netzabschlusspunktes möglich ist.
Umfrage der Redaktion: Welche Erwartungen verbinden Sie als Händler mit dem Ende des Routerzwangs? Werden Sie spezielle Aktionen fahren, um hier gezielt Kunden anzusprechen? Gehen Sie von einer spürbaren Absatzsteigerung aus? Schreiben Sie uns eine Mail, wir freuen uns auf Ihr Feedback.




Das könnte Sie auch interessieren