WLAN-Hotspots 02.06.2016, 15:10 Uhr

Bundestag schafft Störerhaftung ab

Die Störerhaftung ist vom Tisch. Der Bundestag hat heute über die Novelle des TMG entschieden. Während die Wirtschaft im freien WLAN Chancen sieht, warnen Vereine und Juristen vor einer "Mogelpackung".
(Quelle: Shutterstock.com/Faysal)
Störerhaftung adé - der Bundestag hat der Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zugestimmt und auch Anbieter von privaten WLAN-Internetzugängen zu Zugangsprovidern im Sinne des § 8 TMG erklärt. Damit haften sie nur beschränkt für strafrechtliche Online-Aktivitäten, die über ihren WLAN-Zugang begangen werden. Sie stehen somit gleichberechtigt neben den sogenannten Access Providern.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft begrüßt die Novelle und bezeichnet sie als längst überfällige Entscheidung. "Führen wir uns den Konflikt einmal vor Augen: Einerseits seit Jahren eine bessere Netzabdeckung mit Online-Zugängen anzustreben, andererseits kleine Netzbetreiber wie Café-Besitzer mit horrenden Abmahnungen zu bedrohen, ist geradezu paradox", sagte BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.  
 
Auch die digitale Wirtschaft in Deutschland könnte die Entscheidung beflügeln, wie nun eine User-Umfrage des BVDW ergab. Am meisten würden demnach Medienanbieter profitieren: 41 Prozent der Befragten würden häufiger Nachrichten lesen, was im Umkehrschluss natürlich zu höheren Werbeeinnahmen führt.

Wirtschaft kann profitieren

20 Prozent der Befragten gaben sogar an, von unterwegs mehr zu shoppen, sollte öfter freies WLAN zur Verfügung stehen; und 15 Prozent würden ihren Arbeitsplatz vom Büro ins Café verlagern, wenn sie dort Zugang zum Internet haben. Auch rein digitale Geschäftsmodelle wie Streaming-Angebote oder Soziale Netzwerke profitieren von der Abschaffung der Störerhaftung.
Auch der Branchenverband eco zeigt sich über die Entscheidung des Bundestags erfreut. "Die Koalition hat eine europarechtlich saubere Lösung gefunden", sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht. "Die Neuregelung bringt endlich die dringend nötige Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter. Gerichtlichen Unterlassungsansprüchen dürfte damit die Grundlage entzogen sein."

Ist die Novelle eine Mogelpackung?

Doch nicht alle sind so begeistert von der Gesetzesänderung. Der Verein Digitale Gesellschaft bezeichnet die Novelle als Mogelpackung. Aufgrund des Provider-Privilegs sind die Anbieter privater Hotspots zwar vor Schadensersatzforderungen sicher, nicht aber automatisch vor Unterlassungsansprüchen gefeit. Diese Praktik ist aber eine Grundlage der Abmahnindustrie.
"WLAN-Betreiber werden auch in Zukunft keine Rechtssicherheit genießen, wenn sie ihre Netzzugänge für die Allgemeinheit öffnen. SPD und Union haben sich auf einen faulen Kompromiss geeinigt, der alles andere ist als eine wirkliche Abschaffung der WLAN-Störerhaftung", sagte Volker Tripp, politischer Geschäftsführer vom Verein Digitale Gesellschaft gegenüber Netzpolitik.org. "Ohne Freistellung von Unterlassungsansprüchen müssen WLAN-Betreiber weiterhin damit rechnen, für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden."
Auch Juristen wie Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Experte für Netzpolitik, oder der IT-Fachanwalt Thomas Stadler warnen vor der mangelnden Rechtssicherheit. Sie empfehlen, dem Nachbar das eigene WLAN noch nicht zur Verfügung zu stellen, solange noch rechtliche Grundlagen für Abmahnungen bestehen.
Laut Bundesregierung ist die Sperrverfügung gegen Access Provider der Grund, wieso die Unterlassungsansprüche weiter bestehen. Diese rechtliche Grundlage für Unterlassungsansprüche sehe das EU-Recht vor. Den Abmahnungen ein Ende bereitet wird so aber nicht. Wie viele private WLAN-Inhaber also tatsächlich auf den Provider-Zug aufspringen und wie sehr letzten Endes dadurch die Digitalwirtschaft beflügelt wird, bleibt abzuwarten.




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