EU-Roamingverordnung ist gültig
Urteil: EU-Roamingverordnung ist gültig
Diese wurde nun zurückgewiesen. Zur Begründung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs hieß es, dass "das Niveau der Endkundenentgelte der Dienste für Auslandsroaming zur Zeit des Erlasses dieser Verordnung hoch und das Verhältnis zwischen Kosten und Entgelten nicht so war, wie es auf Märkten mit wirksamem Wettbewerb der Fall wäre". Auch hätten die Versuche, dieses Problem innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu lösen, zu keiner Absenkung der Entgelte geführt.