Mobilfunk-Roaming in Europa wird billiger
"Tarife werden von den Verbrauchern angenommen"
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte, seien die Endkundenpreise auf Basis der "Roaming-Verordnung" nun bereits zum fünften Mal seit ihrer Einführung gefallen. Der Hintergrund: Die Verordnung wurde von der EU-Kommission im Mai 2007 in Kraft gesetzt und sieht eine schrittweise Absenkung der Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland vor, um Urlauber und Auslandsreisende vor unverhältnismäßig hohen Handy-Rechnungen zu bewahren.
"Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung hat sich gezeigt, dass die regulierten Tarife von den Verbrauchern angenommen und genutzt werden. Durch die erneute Absenkung der Vorleistungsentgelte für das Datenroaming erwarte ich, dass auch die mobile Datennutzung grenzüberschreitend weiter an Fahrt gewinnt", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Generell sieht die "Roaming-Verordnung" vor, dass sich Kunden alternativ für andere Roaming-Tarife ihres Anbieters entscheiden können. Besonders wichtig ist dabei allerdings, dass diese Angebote ausreichend transparent und informativ hinsichtlich der einzelnen Konditionen der verschiedenen Tarifmodelle sein müssen. Der Verordnung zufolge können ferner alle Roaming-Kunden jederzeit zum Eurotarif oder vom Eurotarif zu einem anderen Tarif wechseln. Der Mobilfunkanbieter muss einen solchen Tarifwechsel innerhalb eines Arbeitstags ab Eingang des entsprechenden Auftrags durchführen. Für den Wechsel darf kein Entgelt berechnen werden.