31.07.2013, 10:00 Uhr
Telekom macht vorzeitige Vertragsverlängerungen teurer
Ab dem 1. August gelten bei der Deutschen Telekom neue Regeln für Tarifwechsel-Downgrades bei vorzeitiger VVL. Auch wenn der Grundpreis für den Kunden gleich bleibt, ist nun meist eine Wechselgebühr fällig.
Die Telekom macht vorzeitige Tarifwechsel teurer und erschwert seinen Handelspartnern damit das VVL-Geschäft: So müssen Kunden, die ab dem 1. August eine Vertragsverlängerung vor Ablauf der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit (d.h. bis x-0) vornehmen und dabei in einen neuen Tarif mit gleichem oder niedrigerem monatlichen Grundpreis wechseln wollen, einen Tarifwechselpreis entrichten.
So wird beispielsweise für den Wechsel von "Complete Mobile M mit Handy" (Grundpreis: 49,95 Euro) auf "Complete Comfort M mit Handy" (Grundpreis: 49,95 Euro) eine Gebühr in Höhe von 49,95 Euro fällig. Pro Stufe, die der Kunde den Vertrag zusätzlich "downgraden" möchte, fallen weitere 10 Euro an – im Beispielsfall sind bei einem Wechsel in den Tarif "Complete Comfort S mit Handy" demnach insgesamt 59,95 Euro, bei einem Wechsel zu "Complete Comfort XS mit Handy" 69,95 Euro zu entrichten.
Weiterhin möglich sind bei der Telekom Tarifwechsel ab dem 12. Monat ohne gleichzeitige Vertragsverlängerung. Hier beträgt die Gebühr pro Stufe jedoch 49,95 Euro, so dass im oben genannten Fall beim Wechsel in den XS-Tarif satte 149,85 Euro anfallen.
Ohne Aufpreis kann dagegen die Vertragsverlängerung nach Erfüllung der Bindefrist (in der Regel 24 Monate) oder unter vorzeitig unter Beibehaltung des Bestandstarifs erfolgen.